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Gefahrzettel 4.1Gefahrzettel 1
UN 3221

SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP B, FLÜSSIG

ADR 2025 · Klasse 4.1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
4.1
Klassif.
SR1
Gefahrzettel
4.1 +1
Beförd.-Kat.
1 (B)
Klasse
4.1
Klassifizierungscode
SR1
Gefahrzettel
4.1 + 1 Gefahrzettel 4.1 Gefahrzettel 1
Sondervorschriften
181 194 274
Begrenzte Mengen
25 ml
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P520
Sondervorschriften Verpackung
PP21
Zusammenpackung
MP2
Beförderungskategorie
1 (B)
Sondervorschriften Beförderung
V1 CV15 CV20 CV22 S9 S17
Freimenge
20 kg/L

Sondervorschriften

SP 181

Versandstücke mit diesem Stoff sind ausserdem mit einem Gefahrzettel nach Muster 1 (siehe Absatz 5.2.2.2.2) zu versehen, es sei denn, die zuständige Behörde des Ursprungslandes hat zugelassen, dass auf diesen Zettel beim geprüften Verpackungstyp verzichtet werden kann, weil Prüfungsergebnisse gezeigt haben, dass der Stoff in einer solchen Verpackung kein explosives Verhalten aufweist (siehe Absatz 5.2.2.1.9).

SP 194

Die Kontrollund die Notfalltemperatur, soweit erforderlich, und die UN-Nummer (Gattungseintragung) für jeden bereits zugeordneten selbstzersetzlichen Stoff sind in Unterabschnitt 2.2.41.4 angegeben.

SP 274

Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.

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