Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 5.1
UN 3356

SAUERSTOFFGENERATOR, CHEMISCH

ADR 2025 · Klasse 5.1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
5.1
Klassif.
O3
Gefahrzettel
5.1
Beförd.-Kat.
2 (E)
Klasse
5.1
Klassifizierungscode
O3
Gefahrzettel
5.1 Gefahrzettel 5.1
Sondervorschriften
284
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P500
Zusammenpackung
MP2
Beförderungskategorie
2 (E)
Sondervorschriften Beförderung
CV24
Freimenge
333 kg/L

Sondervorschriften

SP 284

Ein Sauerstoffgenerator, chemisch, der oxidierende Stoffe enthält, muss folgenden Bedingungen entsprechen: a) der Generator darf, wenn er eine Vorrichtung zur Auslösung von Explosivstoffen enthält, unter dieser Eintragung nur befördert werden, wenn er gemäss Bem. zu Absatz 2.2.1.1.1 b) von der Klasse 1 ausgeschlossen ist; b) der Generator muss ohne seine Verpackung einer Fallprüfung aus 1,8 m Höhe auf eine starre, nicht federnde, ebene und horizontale Oberfläche in der Stellung, in der die Wahrscheinlichkeit eines Schadens am grössten ist, ohne Austreten von Füllgut und ohne Auslösen standhalten; c) wenn ein Generator mit einer Auslösevorrichtung ausgerüstet ist, muss er mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen gegen unbeabsichtigtes Auslösen haben.

Verwandte Stoffe in Klasse 5.1