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Lite Pro

ADR-Code S6

Vorschriften für den Betrieb (S) nach ADR 2025.

Gemeinsame Sondervorschriften für radioaktive Stoffe der Klasse 7, die nicht in freigestellten Versandstücken befördert werden Die Vorschriften des Abschnitts 8.3.1 gelten nicht für Fahrzeuge, die nur Versandstücke, Umverpackungen oder Container mit Zetteln der Kategorie I-WEISS befördern. Die Vorschriften des Abschnitts 8.3.4 gelten nicht, vorausgesetzt, es sind keine Nebengefahren vorhanden. Sonstige zusätzliche Vorschriften oder Sondervorschriften

Stoffe mit Code S6