Sondervorschrift 675
ADR 2025 — Sondervorschrift (SV) 675, Kapitel 3.3.
Für Versandstücke, die diese gefährlichen Güter enthalten, gilt ein Zusammenladeverbot mit Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, ausgenommen 1.4 S.
ADR 2025 — Sondervorschrift (SV) 675, Kapitel 3.3.
Für Versandstücke, die diese gefährlichen Güter enthalten, gilt ein Zusammenladeverbot mit Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, ausgenommen 1.4 S.