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UN 2211

SCHÄUMBARE POLYMER- KÜGELCHEN, entzündbare Dämpfe abgebend

ADR 2025 · Klasse 9 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
9
Klassif.
M3
Verp.-Gruppe
III
Gefahrzettel
keine
Beförd.-Kat.
3 (D/E)
Klasse
9
Klassifizierungscode
M3
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
keine
Sondervorschriften
382 633 675
Begrenzte Mengen
5 kg
Freigestellte Mengen
E1
Verpackungsanweisungen
P002 IBC08 R001
Sondervorschriften Verpackung
PP14 B3 B6
Zusammenpackung
MP10
Tankanweisung
T1
Sondervorschriften Tank
TP33
Tankcodierung
SGAN
Sondervorschriften Tankcodierung
TE20
Fahrzeugtyp
AT
Beförderungskategorie
3 (D/E)
Sondervorschriften Beförderung
VC1 VC2 AP2 CV36
Gefahrnummer
90
Freimenge
1000 kg/L

Sondervorschriften

SP 382

Polymer-Kügelchen können aus Polystyrol, Poly(methylmethacrylat) oder anderen polymeren Werkstoffen hergestellt sein. Wenn nachgewiesen werden kann, dass gemäss der Prüfung U1 (Prüfmethode für Stoffe, die entzündbare Dämpfe entwickeln können) des Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.4.4 keine entzündbaren Dämpfe entwickelt werden, die zu einer entzündbaren Atmosphäre führen, müs-sen schäumbare Polymer-Kügelchen nicht dieser UN-Nummer zugeordnet werden. Diese Prüfung sollte nur vorgenommen werden, wenn eine Ausstufung in Betracht gezogen wird.

SP 633

Versandstücke und Kleincontainer mit diesem Stoff sind mit folgendem Kennzeichen zu versehen: «VON ZÜNDQUELLEN FERNHALTEN». Dieses Kennzeichen muss in einer amtlichen Sprache des Versandlandes abgefasst sein und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, ausserdem in Deutsch, Englisch oder Französisch, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung be-rührten Staaten etwas anderes vorschreiben.

SP 675

Für Versandstücke, die diese gefährlichen Güter enthalten, gilt ein Zusammenladeverbot mit Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, ausgenommen 1.4 S.

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