KUNSTSTOFFPRESS- MISCHUNG, in Teig-, Platten- oder Strangpressform, entzündbare Dämpfe abgebend
ADR 2025 · Klasse 9 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 9
- Klassif.
- M3
- Verp.-Gruppe
- III
- Gefahrzettel
- keine
- Beförd.-Kat.
- 3 (D/E)
- Klasse
- 9
- Klassifizierungscode
- M3
- Verpackungsgruppe
- III
- Gefahrzettel
- keine
- Begrenzte Mengen
- 5 kg
- Freigestellte Mengen
- E1
- Zusammenpackung
- MP10
- Gefahrnummer
- 90
- Freimenge
- 1000 kg/L
Sondervorschriften
SP 207
Kunststoffpressmischungen können aus Polystyrol, Polymethylmethacrylat oder einem anderen Polymer sein.
SP 633
Versandstücke und Kleincontainer mit diesem Stoff sind mit folgendem Kennzeichen zu versehen: «VON ZÜNDQUELLEN FERNHALTEN». Dieses Kennzeichen muss in einer amtlichen Sprache des Versandlandes abgefasst sein und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, ausserdem in Deutsch, Englisch oder Französisch, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung be-rührten Staaten etwas anderes vorschreiben.
SP 675
Für Versandstücke, die diese gefährlichen Güter enthalten, gilt ein Zusammenladeverbot mit Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, ausgenommen 1.4 S.