Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 1Gefahrzettel 6.1
UN 0143

NITROGLYCERIN, DESENSIBILISIERT mit mindestens 40 Masse-% nicht flüchtigem, wasserunlöslichem Phlegmatisierungsmittel

ADR 2025 · Klasse 1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
1
Klassif.
1.1D
Gefahrzettel
1 +6.1
Beförd.-Kat.
1 (B1000C)
Klasse
1
Klassifizierungscode
1.1D
Gefahrzettel
1 + 6.1 Gefahrzettel 1 Gefahrzettel 6.1
Sondervorschriften
266 271
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P115
Sondervorschriften Verpackung
PP53 PP54 PP57 PP58
Zusammenpackung
MP20
Beförderungskategorie
1 (B/C)
Sondervorschriften Beförderung
V2 CV1 CV2 CV3 CV28 S1
Freimenge
20 kg/L

Sondervorschriften

SP 266

Dieser Stoff darf, wenn er weniger Alkohol, Wasser oder Phlegmatisierungsmittel als angegeben enthält, nicht befördert werden, es sei denn, die zuständige Behörde hat eine besondere Genehmigung erteilt (siehe Unterabschnitt 2.2.1.1).

SP 271

Als Phlegmatisierungsmittel dürfen Lactose, Glucose oder ähnliche Mittel verwendet werden, vorausgesetzt, der Stoff enthält mindestens 90 Masse-% Phlegmatisierungsmittel. Die zuständige Behörde kann auf der Grundlage von Prüfungen der Prüfreihe 6 c) des Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil I Abschnitt 16, die an mindestens drei versandfertig vorbereiteten Verpackungen durchgeführt wurden, die Zuordnung dieser Gemische unter der Klasse 4.1 zulassen. Gemische mit mindestens 98 Masse-% Phlegmatisierungsmittel unterliegen nicht den Vorschriften des ADR. Versandstücke, die Gemische mit mindestens 90 Masse-% Phlegmatisierungsmittel enthalten, müssen nicht mit einem Gefahrzettel nach Muster 6.1 versehen sein.

Verwandte Stoffe in Klasse 1