Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 3
UN 1197

EXTRAKTE, FLÜSSIG, für Geschmack oder Aroma (Dampfdruck bei 50 °C grösser als 110 kPa)

ADR 2025 · Klasse 3 · 5 Varianten · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
3
Klassif.
F1
Verp.-Gruppe
II
Gefahrzettel
3
Beförd.-Kat.
2 (D/E)

Variante 1 — Verpackungsgruppe II

Klasse
3
Klassifizierungscode
F1
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
3 Gefahrzettel 3
Sondervorschriften
601 640C
Begrenzte Mengen
5 L
Freigestellte Mengen
E2
Verpackungsanweisungen
P001
Zusammenpackung
MP19
Tankanweisung
T4
Sondervorschriften Tank
TP1 TP8
Tankcodierung
L1,5BN
Fahrzeugtyp
FL
Beförderungskategorie
2 (D/E)
Sondervorschriften Beförderung
S2 S20
Gefahrnummer
33
Freimenge
333 kg/L

Variante 2 — Verpackungsgruppe II: EXTRAKTE, FLÜSSIG, für Geschmack oder Aroma (Dampfdruck bei 50 °C höchstens 110 kPa)

Klasse
3
Klassifizierungscode
F1
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
3 Gefahrzettel 3
Sondervorschriften
601 640D
Begrenzte Mengen
5 L
Freigestellte Mengen
E2
Verpackungsanweisungen
P001 IBC02 R001
Zusammenpackung
MP19
Tankanweisung
T4
Sondervorschriften Tank
TP1 TP8
Tankcodierung
LGBF
Fahrzeugtyp
FL
Beförderungskategorie
2 (D/E)
Sondervorschriften Beförderung
S2 S20
Gefahrnummer
33
Freimenge
333 kg/L

Variante 3 — Verpackungsgruppe III: EXTRAKTE, FLÜSSIG, für Geschmack oder Aroma

Klasse
3
Klassifizierungscode
F1
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
3 Gefahrzettel 3
Sondervorschriften
601
Begrenzte Mengen
5 L
Freigestellte Mengen
E1
Verpackungsanweisungen
P001 IBC03 LP01 R001
Zusammenpackung
MP19
Tankanweisung
T2
Sondervorschriften Tank
TP1
Tankcodierung
LGBF
Fahrzeugtyp
FL
Beförderungskategorie
3 (D/E)
Sondervorschriften Beförderung
V12 S2
Gefahrnummer
30
Freimenge
1000 kg/L

Variante 4 — Verpackungsgruppe III: EXTRAKTE, FLÜSSIG, für Geschmack oder Aroma (mit einem Flammpunkt unter 23 °C und viskos gemäss 2.2.3.1.4) (Dampfdruck bei 50 °C grösser als 110 kPa)

Klasse
3
Klassifizierungscode
F1
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
3 Gefahrzettel 3
Sondervorschriften
601
Begrenzte Mengen
5 L
Freigestellte Mengen
E1
Verpackungsanweisungen
P001 R001
Zusammenpackung
MP19
Beförderungskategorie
3 (E)
Sondervorschriften Beförderung
S2
Freimenge
1000 kg/L

Variante 5 — Verpackungsgruppe III: EXTRAKTE, FLÜSSIG, für Geschmack oder Aroma (mit einem Flammpunkt unter 23 °C und viskos gemäss 2.2.3.1.4) (Dampfdruck bei 50 °C höchstens 110 kPa)

Klasse
3
Klassifizierungscode
F1
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
3 Gefahrzettel 3
Sondervorschriften
601
Begrenzte Mengen
5 L
Freigestellte Mengen
E1
Verpackungsanweisungen
P001 IBC02 R001
Sondervorschriften Verpackung
BB4
Zusammenpackung
MP19
Beförderungskategorie
3 (E)
Sondervorschriften Beförderung
S2
Freimenge
1000 kg/L

Sondervorschriften

SP 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

SP 640

Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (2) aufgeführten physikalischen und technischen Eigenschaften führen bei der Beförderung des Stoffes in ADR-Tanks zu unterschiedlichen Tankcodierungen für ein und dieselbe Verpackungsgruppe. Zur Identifizierung dieser physikalischen und technischen Eigenschaften des in einem Tank beförderten Produkts ist nur bei der Beförderung in ADR-Tanks zu den im Beförderungspapier vorgeschriebenen Informationen folgende Angabe hinzuzufügen: «Sondervorschrift 640X», wobei X der entsprechende Grossbuchstabe ist, der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (6) nach dem Verweis auf Sondervorschrift 640 erscheint. Auf diese Angabe kann bei Beförderung in einem Tanktyp, der für eine bestimmte Verpackungsgruppe einer bestimmten UN-Nummer mindestens den höchsten Anforderungen genügt, verzichtet werden.

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