Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 4.1
UN 1944

SICHERHEITSZÜNDHÖLZER (Heftchen, Kärtchen oder Schachteln mit Reibfläche)

ADR 2025 · Klasse 4.1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
4.1
Klassif.
F1
Verp.-Gruppe
III
Gefahrzettel
4.1
Beförd.-Kat.
4 (E)
Klasse
4.1
Klassifizierungscode
F1
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
4.1 Gefahrzettel 4.1
Sondervorschriften
293
Begrenzte Mengen
5 kg
Freigestellte Mengen
E1
Verpackungsanweisungen
P407 R001
Zusammenpackung
MP11
Beförderungskategorie
4 (E)
Freimenge
unbegrenzt

Sondervorschriften

SP 293

Für Zündhölzer gelten folgende Begriffsbestimmungen: a) Sturmzündhölzer sind Zündhölzer, deren Köpfe mit einer reibungsempfindlichen Zündzusammensetzung und einer pyrotechnischen Zusammensetzung vorbereitet sind, die mit kleiner oder ohne Flamme, jedoch mit starker Hitze brennt; b) Sicherheitszündhölzer sind Zündhölzer, die mit dem Heftchen, dem Briefchen oder der Schachtel kombiniert oder verbunden sind und nur auf einer vorbereiteten Oberfläche durch Reibung entzündet werden können; c) Zündhölzer, überall zündbar, sind Zündhölzer, die auf einer festen Oberfläche durch Reibung entzündet werden können; d) Wachszündhölzer sind Zündhölzer, die sowohl auf einer vorbereiteten als auch auf einer festen Oberflä-che durch Reibung entzündet werden können.

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