
UN 3048
ALUMINIUMPHOSPHID- PESTIZID
ADR 2025 · Klasse 6.1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 6.1
- Klassif.
- T7
- Verp.-Gruppe
- I
- Gefahrzettel
- 6.1
- Beförd.-Kat.
- 1 (C/E)
- Klasse
- 6.1
- Klassifizierungscode
- T7
- Verpackungsgruppe
- I
- Gefahrzettel
- 6.1

- Begrenzte Mengen
- 0
- Freigestellte Mengen
- E0
- Zusammenpackung
- MP18
- Tankanweisung
- T6
- Sondervorschriften Tank
- TP33
- Tankcodierung
- S10AH
- Fahrzeugtyp
- AT
- Gefahrnummer
- 642
- Freimenge
- 20 kg/L
Sondervorschriften
SP 153
Diese Eintragung gilt nur, wenn auf der Grundlage von Prüfungen nachgewiesen wird, dass die Stoffe in Berührung mit Wasser weder brennbar sind noch eine Tendenz zur Selbstentzündung zeigen und das entwickelte Gasgemisch nicht entzündbar ist.
SP 648
Mit diesem Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizid) imprägnierte Gegenstände, wie Pappteller, Papierstreifen, Wattekugeln, Kunststoffplatten, in luftdicht verschlossenen Umhüllungen unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.