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Lite Pro
Gefahrzettel 3
UN 3064

NITROGLYCERIN, LÖSUNG IN ALKOHOL mit mehr als 1 %, aber höchstens 5 % Nitroglycerin

ADR 2025 · Klasse 3 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
3
Klassif.
D
Verp.-Gruppe
II
Gefahrzettel
3
Beförd.-Kat.
2 (B)
Klasse
3
Klassifizierungscode
D
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
3 Gefahrzettel 3
Sondervorschriften
28 359
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P300
Zusammenpackung
MP2
Beförderungskategorie
2 (B)
Sondervorschriften Beförderung
S2 S14
Freimenge
333 kg/L

Sondervorschriften

SP 28

Dieser Stoff darf nur dann nach den Vorschriften der Klasse 3 oder 4.1 befördert werden, wenn er so verpackt ist, dass der Prozentsatz des Verdünnungsmittels zu keiner Zeit während der Beförderung unter den angegebenen Wert fällt (siehe Absätze 2.2.3.1.1 und 2.2.41.1.18). In den Fällen, in denen das Verdün-nungsmittel nicht angegeben ist, muss der Stoff so verpackt sein, dass die Menge des explosiven Stoffes den angegebenen Wert nicht überschreitet.

SP 359

Nitroglycerin, Lösung in Alkohol mit mehr als 1 %, aber höchstens 5 % Nitroglycerin muss der Klasse 1 und der UN-Nummer 0144 zugeordnet werden, wenn nicht alle Vorschriften der Verpackungsanweisung P 300 des Unterabschnitts 4.1.4.1 erfüllt werden.

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