Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 4.1
UN 3175

FESTE STOFFE oder Gemische aus festen Stoffen (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C ENTHALTEN, N.A.G.

ADR 2025 · Klasse 4.1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
4.1
Klassif.
F1
Verp.-Gruppe
II
Gefahrzettel
4.1
Beförd.-Kat.
2 (E)
Klasse
4.1
Klassifizierungscode
F1
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
4.1 Gefahrzettel 4.1
Sondervorschriften
216 274 601
Begrenzte Mengen
1 kg
Freigestellte Mengen
E2
Verpackungsanweisungen
P002 IBC06 R001
Sondervorschriften Verpackung
PP9
Zusammenpackung
MP11
Tankanweisung
T3 BK1 BK2
Sondervorschriften Tank
TP33
Fahrzeugtyp
AT
Beförderungskategorie
2 (E)
Sondervorschriften Beförderung
V11 VC1 VC2 AP2
Gefahrnummer
40
Freimenge
333 kg/L

Sondervorschriften

SP 216

Gemische fester Stoffe, die den Vorschriften des ADR nicht unterliegen, mit entzündbaren flüssigen Stoffen dürfen unter dieser Eintragung befördert werden, ohne dass zuvor die Klassifizierungskriterien der Klasse 4.1 angewendet werden, vorausgesetzt, zum Zeitpunkt des Verladens des Stoffes oder des Verschliessens der Verpackung oder der Güterbeförderungseinheit ist keine freie Flüssigkeit sichtbar. Dicht verschlossene Päckchen und Gegenstände, die weniger als 10 ml eines in einem festen Stoff absorbierten entzündbaren flüssigen Stoffes der Verpackungsgruppe II oder III enthalten, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, vorausgesetzt, das Päckchen oder der Gegenstand enthält keine freie Flüssigkeit.

SP 274

Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.

SP 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

Verwandte Stoffe in Klasse 4.1