Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 6.1
UN 3243

FESTE STOFFE MIT GIFTIGEM FLÜSSIGEM STOFF, N.A.G.

ADR 2025 · Klasse 6.1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
6.1
Klassif.
T9
Verp.-Gruppe
II
Gefahrzettel
6.1
Beförd.-Kat.
2 (D/E)
Klasse
6.1
Klassifizierungscode
T9
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
6.1 Gefahrzettel 6.1
Sondervorschriften
217 274 601
Begrenzte Mengen
500 g
Freigestellte Mengen
E4
Verpackungsanweisungen
P002 IBC02
Sondervorschriften Verpackung
PP9
Zusammenpackung
MP10
Tankanweisung
T3 BK1 BK2
Sondervorschriften Tank
TP33
Tankcodierung
SGAH
Sondervorschriften Tankcodierung
TU15 TE19
Fahrzeugtyp
AT
Beförderungskategorie
2 (D/E)
Sondervorschriften Beförderung
VC1 VC2 AP7 CV13 CV28 S9 S19
Gefahrnummer
60
Freimenge
333 kg/L

Sondervorschriften

SP 217

Gemische fester Stoffe, die den Vorschriften des ADR nicht unterliegen, mit giftigen flüssigen Stoffen dürfen unter dieser Eintragung befördert werden, ohne dass zuvor die Klassifizierungskriterien der Klasse 6.1 angewendet werden, vorausgesetzt, zum Zeitpunkt des Verladens des Stoffes oder des Verschliessens der Verpackung oder der Güterbeförderungseinheit ist keine freie Flüssigkeit sichtbar. Diese Eintragung darf nicht für feste Stoffe verwendet werden, die einen flüssigen Stoff der Verpackungsgruppe I enthalten.

SP 274

Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.

SP 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

Verwandte Stoffe in Klasse 6.1