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Lite Pro
Gefahrzettel 3
UN 3269

POLYESTERHARZ-MEHR- KOMPONENTENSYSTEME, flüssiges Grundprodukt

ADR 2025 · Klasse 3 · 2 Varianten · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
3
Klassif.
F1
Verp.-Gruppe
II
Gefahrzettel
3
Beförd.-Kat.
2 (E)

Variante 1 — Verpackungsgruppe II

Klasse
3
Klassifizierungscode
F1
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
3 Gefahrzettel 3
Sondervorschriften
236 340
Begrenzte Mengen
5 L
Freigestellte Mengen
siehe SV 340
Verpackungsanweisungen
P302 R001
Beförderungskategorie
2 (E)
Sondervorschriften Beförderung
S2 S20
Freimenge
333 kg/L

Variante 2 — Verpackungsgruppe III

Klasse
3
Klassifizierungscode
F1
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
3 Gefahrzettel 3
Sondervorschriften
236 340
Begrenzte Mengen
5 L
Freigestellte Mengen
siehe SV 340
Verpackungsanweisungen
P302 R001
Beförderungskategorie
3 (E)
Sondervorschriften Beförderung
S2
Freimenge
1000 kg/L

Sondervorschriften

SP 236

Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme bestehen aus zwei Komponenten: einem Grundprodukt (entweder Klasse 3 oder Klasse 4.1, jeweils Verpackungsgruppe II oder III) und einem Aktivierungsmittel (organisches Peroxid). Das organische Peroxid muss vom Typ D, E oder F sein und darf keine Temperaturkontrolle erfordern. Die Verpackungsgruppe nach den auf das Grundprodukt angewendeten Kriterien der Klasse 3 bzw. 4.1 muss II oder III sein. Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (7a) angegebene Mengenbegrenzung gilt für das Grundprodukt.

SP 340

Chemie-Testsätze, Erste-Hilfe-Ausrüstungen und Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme, die gefährliche Stoffe in Innenverpackungen in Mengen enthalten, welche die für einzelne Stoffe anwendbaren, in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (7b) festgelegten Mengengrenzwerte für freigestellte Mengen nicht überschreiten, dürfen in Übereinstimmung mit Kapitel 3.5 befördert werden. Obwohl Stoffe der Klasse 5.2 in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (7b) nicht als freigestellte Mengen zugelassen sind, sind sie in solchen Testsätzen, Ausrüstungen oder Systemen zugelassen und dem Code E 2 zugeordnet (siehe Unterabschnitt 3.5.1.2).

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