Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 3Gefahrzettel 6.1
UN 3248

MEDIKAMENT, FLÜSSIG, ENTZÜNDBAR, GIFTIG, N.A.G.

ADR 2025 · Klasse 3 · 2 Varianten · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
3
Klassif.
FT1
Verp.-Gruppe
II
Gefahrzettel
3 +6.1
Beförd.-Kat.
2 (D/E)

Variante 1 — Verpackungsgruppe II

Klasse
3
Klassifizierungscode
FT1
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
3 + 6.1 Gefahrzettel 3 Gefahrzettel 6.1
Sondervorschriften
220 221 601
Begrenzte Mengen
1 L
Freigestellte Mengen
E2
Verpackungsanweisungen
P001
Zusammenpackung
MP19
Tankcodierung
L4BH
Sondervorschriften Tankcodierung
TU15
Fahrzeugtyp
FL
Beförderungskategorie
2 (D/E)
Sondervorschriften Beförderung
CV13 CV28 S2 S19
Gefahrnummer
336
Freimenge
333 kg/L

Variante 2 — Verpackungsgruppe III

Klasse
3
Klassifizierungscode
FT1
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
3 + 6.1 Gefahrzettel 3 Gefahrzettel 6.1
Sondervorschriften
220 221 601
Begrenzte Mengen
5 L
Freigestellte Mengen
E1
Verpackungsanweisungen
P001 R001
Zusammenpackung
MP19
Tankcodierung
L4BH
Sondervorschriften Tankcodierung
TU15
Fahrzeugtyp
FL
Beförderungskategorie
3 (D/E)
Sondervorschriften Beförderung
CV13 CV28 S2
Gefahrnummer
36
Freimenge
1000 kg/L

Sondervorschriften

SP 220

Unmittelbar nach der offiziellen Benennung für die Beförderung ist nur die technische Benennung des ent-zündbaren flüssigen Bestandteils dieser Lösung oder dieses Gemisches in Klammern anzugeben.

SP 221

Stoffe, die unter diese Eintragung fallen, dürfen nicht der Verpackungsgruppe I angehören.

SP 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

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