Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 2.1
UN 3358

KÄLTEMASCHINEN mit entzündbarem, nicht giftigem verflüssigtem Gas

ADR 2025 · Klasse 2 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
2
Klassif.
6F
Gefahrzettel
2.1
Beförd.-Kat.
2 (D)
Klasse
2
Klassifizierungscode
6F
Gefahrzettel
2.1 Gefahrzettel 2.1
Sondervorschriften
291
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P003
Sondervorschriften Verpackung
PP32
Zusammenpackung
MP9
Beförderungskategorie
2 (D)
Sondervorschriften Beförderung
CV9 S2
Freimenge
333 kg/L

Sondervorschriften

SP 291

Verflüssigte entzündbare Gase müssen in Bauteilen von Kältemaschinen enthalten sein. Diese Bauteile müssen mindestens für den dreifachen Betriebsdruck der Kältemaschine ausgelegt und geprüft sein. Die Kältemaschinen müssen so ausgelegt und gebaut sein, dass unter normalen Beförderungsbedingungen das verflüssigte Gas zurückgehalten und das Risiko des Berstens oder der Rissbildung der unter Druck stehenden Bauteile ausgeschlossen wird. Kältemaschinen und Bauteile von Kältemaschinen, die weniger als 12 kg Gas enthalten, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR. Bem. Für Zwecke der Beförderung dürfen Wärmepumpen als Kältemaschinen angesehen werden.

Verwandte Stoffe in Klasse 2