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Lite Pro
Gefahrzettel 4.1
UN 3367

TRINITROBENZEN, ANGEFEUCHTET mit mindestens 10 Masse-% Wasser

ADR 2025 · Klasse 4.1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
4.1
Klassif.
D
Verp.-Gruppe
I
Gefahrzettel
4.1
Beförd.-Kat.
1 (B)
Klasse
4.1
Klassifizierungscode
D
Verpackungsgruppe
I
Gefahrzettel
4.1 Gefahrzettel 4.1
Sondervorschriften
28
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P406
Sondervorschriften Verpackung
PP24
Zusammenpackung
MP2
Beförderungskategorie
1 (B)
Sondervorschriften Beförderung
S14
Freimenge
20 kg/L

Sondervorschriften

SP 28

Dieser Stoff darf nur dann nach den Vorschriften der Klasse 3 oder 4.1 befördert werden, wenn er so verpackt ist, dass der Prozentsatz des Verdünnungsmittels zu keiner Zeit während der Beförderung unter den angegebenen Wert fällt (siehe Absätze 2.2.3.1.1 und 2.2.41.1.18). In den Fällen, in denen das Verdün-nungsmittel nicht angegeben ist, muss der Stoff so verpackt sein, dass die Menge des explosiven Stoffes den angegebenen Wert nicht überschreitet.

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