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Lite Pro
Gefahrzettel 4.1
UN 3380

DESENSIBILISIERTER EXPLOSIVER FESTER STOFF, N.A.G.

ADR 2025 · Klasse 4.1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
4.1
Klassif.
D
Verp.-Gruppe
I
Gefahrzettel
4.1
Beförd.-Kat.
1 (B)
Klasse
4.1
Klassifizierungscode
D
Verpackungsgruppe
I
Gefahrzettel
4.1 Gefahrzettel 4.1
Sondervorschriften
274 311 394
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P099
Zusammenpackung
MP2
Beförderungskategorie
1 (B)
Sondervorschriften Beförderung
S14
Freimenge
20 kg/L

Sondervorschriften

SP 274

Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.

SP 311

Die Stoffe dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde auf der Grundlage der Ergebnisse der entsprechenden Prüfungen gemäss Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil I unter dieser Eintragung be-fördert werden. Die Verpackung muss sicherstellen, dass der Prozentsatz des Lösungsmittels zu keinem Zeitpunkt während der Beförderung unter den in der Genehmigung der zuständigen Behörde festgelegten Wert fällt.

SP 394

Die Nitrocellulose muss den Kriterien des Bergmann-Junk-Tests oder des Methylviolettpapier-Tests im Handbuch Prüfungen und Kriterien Anhang 10 entsprechen.

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