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Lite Pro
Gefahrzettel 2.1
UN 3501

CHEMIKALIE UNTER DRUCK, ENTZÜNDBAR, N.A.G.

ADR 2025 · Klasse 2 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
2
Klassif.
8F
Gefahrzettel
2.1
Beförd.-Kat.
2 (B/D)
Klasse
2
Klassifizierungscode
8F
Gefahrzettel
2.1 Gefahrzettel 2.1
Sondervorschriften
274 659
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P206
Sondervorschriften Verpackung
PP89
Zusammenpackung
MP9
Tankanweisung
T50
Sondervorschriften Tank
TP4 TP40
Fahrzeugtyp
FL
Beförderungskategorie
2 (B/D)
Sondervorschriften Beförderung
CV9 CV10 CV12 CV36 S2
Gefahrnummer
23
Freimenge
333 kg/L

Sondervorschriften

SP 274

Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.

SP 659

Stoffe, denen in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (9a) die Sondervorschrift für die Verpackung PP 86 oder in Spalte (11) die Sondervorschrift für die Beförderung in ortsbeweglichen Tanks TP 7 zugeordnet ist und bei denen deshalb die im Dampfraum vorhandene Luft zu entfernen ist, dürfen nicht unter dieser UN-Nummer, sondern müssen unter ihren jeweiligen in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten UN-Nummern befördert werden. Bem. Siehe auch Absatz 2.2.2.1.7.

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