
AMMONIUMNITRAT
ADR 2025 · Klasse 1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 1
- Klassif.
- 1.1D
- Gefahrzettel
- 1
- Beförd.-Kat.
- 1 (B1000C)
- Klasse
- 1
- Klassifizierungscode
- 1.1D
- Gefahrzettel
- 1

- Sondervorschriften
- 370
- Begrenzte Mengen
- 0
- Freigestellte Mengen
- E0
- Zusammenpackung
- MP20
- Freimenge
- 20 kg/L
Sondervorschriften
SP 370
Diese Eintragung gilt nur für Ammoniumnitrat, das eines der folgenden Kriterien erfüllt: a) Ammoniumnitrat mit mehr als 0,2 % brennbaren Stoffen, einschliesslich jedes als Kohlenstoff berechneten organischen Stoffes, unter Ausschluss jedes anderen zugesetzten Stoffes oder b) Ammoniumnitrat mit nicht mehr als 0,2 % brennbaren Stoffen, einschliesslich jedes als Kohlenstoff berechneten organischen Stoffes, unter Ausschluss jedes anderen zugesetzten Stoffes, das bei den Prü-fungen gemäss Prüfreihe 2 (siehe Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil I) zu einem positiven Ergebnis geführt hat. Siehe auch UN-Nummer 1942. Diese Eintragung darf nicht für Ammoniumnitrat verwendet werden, für das in Kapitel 3.2 Tabelle A bereits eine offizielle Benennung für die Beförderung vorhanden ist, einschliesslich Ammoniumnitrat in einem Ge-misch mit Heizöl (ANFO) oder einer der handelsüblichen Sorten von Ammoniumnitrat.