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Gefahrzettel 1
UN 0222

AMMONIUMNITRAT

ADR 2025 · Klasse 1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
1
Klassif.
1.1D
Gefahrzettel
1
Beförd.-Kat.
1 (B1000C)
Klasse
1
Klassifizierungscode
1.1D
Gefahrzettel
1 Gefahrzettel 1
Sondervorschriften
370
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P112(b) P112(c) IBC100
Sondervorschriften Verpackung
PP47 B3 B17
Zusammenpackung
MP20
Beförderungskategorie
1 (B/C)
Sondervorschriften Beförderung
V2 V3 CV1 CV2 CV3 S1
Freimenge
20 kg/L

Sondervorschriften

SP 370

Diese Eintragung gilt nur für Ammoniumnitrat, das eines der folgenden Kriterien erfüllt: a) Ammoniumnitrat mit mehr als 0,2 % brennbaren Stoffen, einschliesslich jedes als Kohlenstoff berechneten organischen Stoffes, unter Ausschluss jedes anderen zugesetzten Stoffes oder b) Ammoniumnitrat mit nicht mehr als 0,2 % brennbaren Stoffen, einschliesslich jedes als Kohlenstoff berechneten organischen Stoffes, unter Ausschluss jedes anderen zugesetzten Stoffes, das bei den Prü-fungen gemäss Prüfreihe 2 (siehe Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil I) zu einem positiven Ergebnis geführt hat. Siehe auch UN-Nummer 1942. Diese Eintragung darf nicht für Ammoniumnitrat verwendet werden, für das in Kapitel 3.2 Tabelle A bereits eine offizielle Benennung für die Beförderung vorhanden ist, einschliesslich Ammoniumnitrat in einem Ge-misch mit Heizöl (ANFO) oder einer der handelsüblichen Sorten von Ammoniumnitrat.

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