
UN 0495
TREIBSTOFF, FLÜSSIG
ADR 2025 · Klasse 1 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 1
- Klassif.
- 1.3C
- Gefahrzettel
- 1
- Beförd.-Kat.
- 1 (C5000D)
- Klasse
- 1
- Klassifizierungscode
- 1.3C
- Gefahrzettel
- 1

- Sondervorschriften
- 224
- Begrenzte Mengen
- 0
- Freigestellte Mengen
- E0
- Verpackungsanweisungen
- P115
- Zusammenpackung
- MP20
- Freimenge
- 20 kg/L
Sondervorschriften
SP 224
Der Stoff muss unter normalen Beförderungsbedingungen flüssig bleiben, es sei denn, durch Versuche kann nachgewiesen werden, dass die Empfindlichkeit in gefrorenem Zustand nicht grösser ist als in flüssigem Zustand. Bei Temperaturen über –15 °C darf er nicht gefrieren.