Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 3
UN 1204

NITROGLYCERIN, LÖSUNG IN ALKOHOL mit höchstens 1 % Nitroglycerin

ADR 2025 · Klasse 3 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
3
Klassif.
D
Verp.-Gruppe
II
Gefahrzettel
3
Beförd.-Kat.
2 (B)
Klasse
3
Klassifizierungscode
D
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
3 Gefahrzettel 3
Sondervorschriften
28 601
Begrenzte Mengen
1 L
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P001 IBC02
Sondervorschriften Verpackung
PP5
Zusammenpackung
MP2
Beförderungskategorie
2 (B)
Sondervorschriften Beförderung
S2 S14
Freimenge
333 kg/L

Sondervorschriften

SP 28

Dieser Stoff darf nur dann nach den Vorschriften der Klasse 3 oder 4.1 befördert werden, wenn er so verpackt ist, dass der Prozentsatz des Verdünnungsmittels zu keiner Zeit während der Beförderung unter den angegebenen Wert fällt (siehe Absätze 2.2.3.1.1 und 2.2.41.1.18). In den Fällen, in denen das Verdün-nungsmittel nicht angegeben ist, muss der Stoff so verpackt sein, dass die Menge des explosiven Stoffes den angegebenen Wert nicht überschreitet.

SP 601

Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

Verwandte Stoffe in Klasse 3