Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 8
UN 3028

BATTERIEN (AKKUMULATOREN), TROCKEN, KALIUMHYDROXID, FEST, ENTHALTEND, elektrische Sammler

ADR 2025 · Klasse 8 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
8
Klassif.
C11
Gefahrzettel
8
Beförd.-Kat.
3 (E)
Klasse
8
Klassifizierungscode
C11
Gefahrzettel
8 Gefahrzettel 8
Sondervorschriften
295 304 598
Begrenzte Mengen
2 kg
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P801
Beförderungskategorie
3 (E)
Sondervorschriften Beförderung
VC1 VC2 AP8
Gefahrnummer
80
Freimenge
1000 kg/L

Sondervorschriften

SP 295

Es ist nicht erforderlich, jede Batterie mit einem Kennzeichen und einem Gefahrzettel zu versehen, wenn auf der palettierten Ladung ein entsprechendes Kennzeichen und ein entsprechender Gefahrzettel angebracht sind.

SP 304

Diese Eintragung darf nur für die Beförderung nicht aktivierter Batterien verwendet werden, die Kaliumhydroxid, trocken, enthalten und die dazu bestimmt sind, vor der Verwendung durch die Hinzufügung einer geeigneten Menge von Wasser in die einzelnen Zellen aktiviert zu werden.

SP 598

Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des ADR: a) Neue Batterien, wenn: – sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind; – sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie sind z. B. auf Paletten gestapelt; – sie aussen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; – sie gegen Kurzschluss gesichert sind. b) Gebrauchte Batterien, wenn: – ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen; – sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z. B. auf Paletten gestapelt; – sie aussen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen; – sie gegen Kurzschluss gesichert sind. «Gebrauchte Batterien» sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings beför-dert werden.

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