Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 3
UN 3357

NITROGLYCERIN, GEMISCH, DESENSIBILISIERT, FLÜSSIG, N.A.G., mit höchstens 30 Masse-% Nitroglycerin

ADR 2025 · Klasse 3 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
3
Klassif.
D
Verp.-Gruppe
II
Gefahrzettel
3
Beförd.-Kat.
2 (B)
Klasse
3
Klassifizierungscode
D
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
3 Gefahrzettel 3
Sondervorschriften
28 274 288
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P099
Zusammenpackung
MP2
Beförderungskategorie
2 (B)
Sondervorschriften Beförderung
S2 S14
Freimenge
333 kg/L

Sondervorschriften

SP 28

Dieser Stoff darf nur dann nach den Vorschriften der Klasse 3 oder 4.1 befördert werden, wenn er so verpackt ist, dass der Prozentsatz des Verdünnungsmittels zu keiner Zeit während der Beförderung unter den angegebenen Wert fällt (siehe Absätze 2.2.3.1.1 und 2.2.41.1.18). In den Fällen, in denen das Verdün-nungsmittel nicht angegeben ist, muss der Stoff so verpackt sein, dass die Menge des explosiven Stoffes den angegebenen Wert nicht überschreitet.

SP 274

Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.

SP 288

Diese Stoffe dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf der Grundlage der Ergebnisse von Prüfungen der Prüfreihe 2 und einer Prüfung der Prüfreihe 6 c) des Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil I an versandfertigen Versandstücken klassifiziert und befördert werden (siehe Unterabschnitt 2.2.1.1).

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