Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 3
UN 3379

DESENSIBILISIERTER EXPLOSIVER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.

ADR 2025 · Klasse 3 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
3
Klassif.
D
Verp.-Gruppe
I
Gefahrzettel
3
Beförd.-Kat.
1 (B)
Klasse
3
Klassifizierungscode
D
Verpackungsgruppe
I
Gefahrzettel
3 Gefahrzettel 3
Sondervorschriften
274 311
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P099
Zusammenpackung
MP2
Beförderungskategorie
1 (B)
Sondervorschriften Beförderung
S2 S14
Freimenge
20 kg/L

Sondervorschriften

SP 274

Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.

SP 311

Die Stoffe dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde auf der Grundlage der Ergebnisse der entsprechenden Prüfungen gemäss Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil I unter dieser Eintragung be-fördert werden. Die Verpackung muss sicherstellen, dass der Prozentsatz des Lösungsmittels zu keinem Zeitpunkt während der Beförderung unter den in der Genehmigung der zuständigen Behörde festgelegten Wert fällt.

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