Adrbog.com DanskEnglishFrançaisDeutsch ADR 2025 Nachschlagewerk
Lite Pro
Gefahrzettel 3
UN 3343

NITROGLYCERIN, GEMISCH, DESENSIBILISIERT, FLÜSSIG, ENTZÜNDBAR, N.A.G., mit höchstens 30 Masse-% Nitroglycerin

ADR 2025 · Klasse 3 · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Klasse
3
Klassif.
D
Gefahrzettel
3
Beförd.-Kat.
0 (B)
Klasse
3
Klassifizierungscode
D
Gefahrzettel
3 Gefahrzettel 3
Sondervorschriften
28 274 278
Begrenzte Mengen
0
Freigestellte Mengen
E0
Verpackungsanweisungen
P099
Zusammenpackung
MP2
Beförderungskategorie
0 (B)
Sondervorschriften Beförderung
S2 S14
Freimenge
keine

Sondervorschriften

SP 28

Dieser Stoff darf nur dann nach den Vorschriften der Klasse 3 oder 4.1 befördert werden, wenn er so verpackt ist, dass der Prozentsatz des Verdünnungsmittels zu keiner Zeit während der Beförderung unter den angegebenen Wert fällt (siehe Absätze 2.2.3.1.1 und 2.2.41.1.18). In den Fällen, in denen das Verdün-nungsmittel nicht angegeben ist, muss der Stoff so verpackt sein, dass die Menge des explosiven Stoffes den angegebenen Wert nicht überschreitet.

SP 274

Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.

SP 278

Dieser Stoff darf nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf der Grundlage der Ergebnisse der Prü-fungen der Prüfreihe 2 und einer Prüfung der Prüfreihe 6 c) des Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil I an versandfertigen Versandstücken klassifiziert und befördert werden (siehe Unterabschnitt 2.2.1.1). Die zuständige Behörde muss die Verpackungsgruppe auf der Grundlage der Kriterien des Abschnitts 2.2.3 und des für die Prüfreihe 6 c) verwendeten Verpackungstyps festlegen.

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