

UN 3494
SCHWEFELREICHES ROHERDÖL, ENTZÜNDBAR, GIFTIG
ADR 2025 · Klasse 3 · 3 Varianten · Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- Klasse
- 3
- Klassif.
- FT1
- Verp.-Gruppe
- I
- Gefahrzettel
- 3 +6.1
- Beförd.-Kat.
- 1 (C/E)
Variante 1 — Verpackungsgruppe I
Variante 2 — Verpackungsgruppe II
Variante 3 — Verpackungsgruppe III
Sondervorschriften
SP 343
Diese Eintragung gilt für Roherdöl, das Schwefelwasserstoff in ausreichender Konzentration enthält, so dass die vom Roherdöl entwickelten Dämpfe eine Gefahr beim Einatmen darstellen können. Die zugeordnete Verpackungsgruppe muss anhand der Gefahr der Entzündbarkeit und der Gefahr beim Einatmen nach dem Gefahrengrad bestimmt werden.